LED
Was ist eigentlich eine LED?
de.wikipedia.org/wiki/Leuchtdiode
Die Anwendungsbeispiele sind aufgrund der Gestaltungsmöglichkeiten nahezu unbegrenzt. Neben einem großen Anwendungsspektrum hat die LED jedoch auch noch weitere, bedeutende Vorteile gegenüber herkömmlichen Glüh- und Halogenlampen:
Kurz gesagt, jeder sollte sich vor dem Kauf eines LED-Leuchtmittels überlegen, ob und wo das gewählte LED Leuchtmittel auch wirklich für seinen Einsatzzweck ideal geeignet ist.
Um LED-Leuchtmittel und Preise verschiedener Hersteller oder Anbieter vergleichen zu können, sollten Sie sich immer die Datenblätter bzw. technischen Daten der Leuchtmittel geben lassen, um so auch korrekt vergleichen zu können. Die Aussagen mancher Anbieter wie z.B. „super hell“, „ultra“ oder „mega helles Licht“ o.ä. geben ohne zugehörige technische Daten keine Auskunft über die tatsächlichen Eigenschaften des Leuchtmittels. Nach unseren Erfahrungen lassen sich Kunden auch oftmals durch die Anzahl einzelner LED´s auf einem Leuchtmittel täuschen. Viele LED´s auf einem Leuchtmittel müssen nicht zwangsläufig eine hohe Lichtleistung bedeuten. Dieses kommt aber natürlich auf die Leistungsdaten der verwendeten LED´s an. Auch hier gibt es eben solche und solche – daher sollten Sie immer die technischen Daten beachten.
Vergleich LED Lampen zu Glüh-/ Halogenlampen
Um einen definitven Vergleich von Glüh-/ Halogenlampen und LED Lampen durchführen zu können, benötigt man vergleichbare Leistungsdaten. Oftmals ist ein direkter Vergleich schlecht möglich da unterschiedliche Angaben seitens der Hersteller gemacht werden (z.B. verschiedene Abstrahlwinkel des Leuchtmittels, unterschiede in der Leistungsangabe wie. z.B. Leistung der LED(s) oder elektr. Gesamtleistung, etc.).
Rechnerisch lassen sich viele dieser Werte zwar errechnen aber nur die wenigsten verfügen über entsprechende Kenntnisse bzw. Programme.
Als grobe Orientierung! empfehlen wir unseren Kunden die folgende Staffelung:
1W Power-/Hochleistungs-LED entspricht in etwa der Lichtleistung einer max.10W Niedervolt-Halogenlampe (i.d.R eher<10W)
3W Power-/Hochleistungs-LED entspricht in etwa der Lichtleistung einer max.35W Niedervolt-Halogenlampe (i.d.R. eher 20W)
5W Power-/Hochleistungs-LED entspricht in etwa der Lichtleistung einer max.50W Niedervolt-Halogenlampe (i.d.R. eher 35W)
8W Power-/Hochleistungs-LED entspricht in etwa der Lichtleistung einer max.60W Glühlampe
Einführung
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A 3) ist der Unternehmer (Betreiber)
verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen.
Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift
sind:
• ortsfeste elektrische Betriebsmittel,
• ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel,
• stationäre Anlagen,
• nicht stationäre Anlagen.
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 der
Unfallverhütungsvorschrift sind beispielhaft Richtwerte für Prüf-
fristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbe-
dingungen gelten. Weitere Hinweise zu Prüffristen sind in der
Technischen Regel für Betriebssicherheit „Prüfungen von Arbeits-
mitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ - TRBS 1201 auf-
geführt.
Davon abweichend kann der Unternehmer in eigener Verantwor-
tung unter Berück sichtigung der betrieblichen Gegebenheiten
und Erfahrungen eigene Prüffristen festlegen, wenn damit die
gleiche Sicherheit erreicht werden kann.
Wegen der Vielzahl der in den Betrieben vorhandenen ortsverän-
derlichen elektrischen Betriebsmittel und deren unterschied-
licher Beanspruchung bereitet es in vielen Fällen Schwierigkei-
ten, für diese Betriebsmittel Prüffristen festzulegen.
Mit dieser Information sollen dem Unternehmer Hinweise
gegeben werden, wie er seine Verpflichtung zur Durchführung
wiederkehrender Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer
Betriebsmittel erfüllen kann
• ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Betriebsmittel oder Betriebs-
mittel, die keine Tragevorrich-
tung haben und deren Masse
so groß ist, dass sie nicht leicht
bewegt werden können oder
wegen mechanischer Befesti-
gung während des Betriebes an
ihren Aufstellungsort gebun-
den sind. Dazu gehören auch
elektrische Betriebsmittel, die
vorübergehend fest angebracht
sind und über bewegliche Lei-
tungen betrieben werden.
Ortsfest sind in der Regel:
• alle elektrischen Betriebs-
mittel, die fest in eine elek-
trische Anlage eingebaut
sind, z. B. Schütze, Lampen,
Motoren,
• elektrische Betriebsmittel,
die mit Steckvorrichtung
ausgestattet oder mit beweg-
lichen Anschlussleitungen
fest angeschlossen sind, z. B.
Kühlschrank, Elektroherd,
Standbohrmaschine, Warm-
wasserspeicher.
*) Quelle DIN VDE 0100-200
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Dies sind Betriebsmittel,
die während des Betriebes
bewegt oder leicht von
einem Platz zum anderen
gebracht werden kön-
nen, während sie an den
Versorgungsstromkreis
angeschlossen sind, z. B.
handgeführte Elektrowerk-
zeuge, Haushaltsgeräte,
Verlängerungsleitungen,
Geräteanschlussleitungen.
Hinweis: Ortsveränder-
liche elektrische Betriebs-
mittel sind im Sinne der
Betriebsssicherheitsver-
ordnung (BetrSichV) orts-
veränderliche elektrische
Arbeitsmittel.
*) Quelle DIN VDE 0100-200• ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
• stationäre Anlagen
Umgebung fest verbunden sind,
z. B. Installationen in Gebäuden,
Baustellenwagen, Containern
und auf Fahrzeugen.
• nicht stationäre Anlagen
Sie sind dadurch gekennzeich-
net, dass sie entsprechend
ihrem bestimmungsgemäßen
Gebrauch nach dem Einsatz
wieder abgebaut (zerlegt) und
an einem neuen Bestimmungs-
ort wieder aufgebaut (zusam-
mengeschaltet) werden. Hierzu
gehören z. B. Anlagen auf Bau-
und Montagestellen, fliegende
Bauten.