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Wechselrichter

Solarmodule

Einführung
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A 3) ist der Unternehmer (Betreiber)
verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen.
Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift
sind:
• ortsfeste elektrische Betriebsmittel,
• ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel,
• stationäre Anlagen,
• nicht stationäre Anlagen.
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 der
Unfallverhütungsvorschrift sind beispielhaft Richtwerte für Prüf-
fristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbe-
dingungen gelten. Weitere Hinweise zu Prüffristen sind in der
Technischen Regel für Betriebssicherheit „Prüfungen von Arbeits-
mitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ - TRBS 1201 auf-
geführt.
Davon abweichend kann der Unternehmer in eigener Verantwor-
tung unter Berück sichtigung der betrieblichen Gegebenheiten
und Erfahrungen eigene Prüffristen festlegen, wenn damit die
gleiche Sicherheit erreicht werden kann.
Wegen der Vielzahl der in den Betrieben vorhandenen ortsverän-
derlichen elektrischen Betriebsmittel und deren unterschied-
licher Beanspruchung bereitet es in vielen Fällen Schwierigkei-
ten, für diese Betriebsmittel Prüffristen festzulegen.
Mit dieser Information sollen dem Unternehmer Hinweise
gegeben werden, wie er seine Verpflichtung zur Durchführung
wiederkehrender Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer
Betriebsmittel erfüllen kann

• ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Dies sind fest angebrachte
Betriebsmittel oder Betriebs-
mittel, die keine Tragevorrich-
tung haben und deren Masse
so groß ist, dass sie nicht leicht
bewegt werden können oder
wegen mechanischer Befesti-
gung während des Betriebes an
ihren Aufstellungsort gebun-
den sind. Dazu gehören auch
elektrische Betriebsmittel, die
vorübergehend fest angebracht
sind und über bewegliche Lei-
tungen betrieben werden.
Ortsfest sind in der Regel:
• alle elektrischen Betriebs-
mittel, die fest in eine elek-
trische Anlage eingebaut
sind, z. B. Schütze, Lampen,
Motoren,
• elektrische Betriebsmittel,
die mit Steckvorrichtung
ausgestattet oder mit beweg-
lichen Anschlussleitungen
fest angeschlossen sind, z. B.
Kühlschrank, Elektroherd,
Standbohrmaschine, Warm-
wasserspeicher.
*) Quelle DIN VDE 0100-200
 
 
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Dies sind Betriebsmittel,
die während des Betriebes
bewegt oder leicht von
einem Platz zum anderen
gebracht werden kön-
nen, während sie an den
Versorgungsstromkreis
angeschlossen sind, z. B.
handgeführte Elektrowerk-
zeuge, Haushaltsgeräte,
Verlängerungsleitungen,
Geräteanschlussleitungen.
Hinweis: Ortsveränder-
liche elektrische Betriebs-
mittel sind im Sinne der
Betriebsssicherheitsver-
ordnung (BetrSichV) orts-
veränderliche elektrische
Arbeitsmittel.
*) Quelle DIN VDE 0100-200• ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

 

• stationäre Anlagen
Dies sind Anlagen, die mit ihrer
Umgebung fest verbunden sind,
z. B. Installationen in Gebäuden,
Baustellenwagen, Containern
und auf Fahrzeugen.
 
 
• nicht stationäre Anlagen
 
Nicht stationäre Anlagen
Sie sind dadurch gekennzeich-
net, dass sie entsprechend
ihrem bestimmungsgemäßen
Gebrauch nach dem Einsatz
wieder abgebaut (zerlegt) und
an einem neuen Bestimmungs-
ort wieder aufgebaut (zusam-
mengeschaltet) werden. Hierzu
gehören z. B. Anlagen auf Bau-
und Montagestellen, fliegende
Bauten.